Allgemeine Geschäftsbedingungen
Prime Datacenter
Stand: 14. Mai 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen Prime Datacenter, PRIME Datacenter ERK GmbH, Robert-Perthel-Straße 71-73, 50739 Köln, Deutschland, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, nachfolgend „Anbieter“ genannt, und seinen Kunden.
1.2 Prime Datacenter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Colocation, Serverhousing, Dedicated Server, Managed Server, Cloud Hosting, VPS Hosting, Webhosting, Reseller Hosting, Netzwerkleistungen, technische Betreuung, Wartung, Monitoring, Backup-Services sowie ergänzende IT- und Rechenzentrumsdienstleistungen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Prime Datacenter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Prime Datacenter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Service Level Agreements, Auftragsverarbeitungsverträge und besondere Produktbedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von Prime Datacenter sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Prime Datacenter annimmt, eine Bestellung aufgibt und Prime Datacenter diese Bestellung bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
2.3 Prime Datacenter ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Identität, Bonität, technischen Eignung oder rechtmäßigen Nutzung durch den Kunden bestehen.
2.4 Der Kunde versichert, dass alle von ihm angegebenen Daten vollständig und richtig sind. Änderungen, insbesondere der Rechnungsadresse, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Zahlungsdaten oder technischen Verantwortlichen, sind Prime Datacenter unverzüglich mitzuteilen.
2.5 Handelt eine Person im Namen eines Unternehmens, versichert sie, hierzu bevollmächtigt zu sein. Fehlt eine entsprechende Vertretungsbefugnis, haftet die handelnde Person persönlich für die daraus entstehenden Verpflichtungen.
3. Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem gebuchten Tarif, dem Vertrag, einem Service Level Agreement oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Prime Datacenter stellt dem Kunden je nach vereinbarter Leistung Infrastruktur, Rechenzentrumsfläche, Serverkapazitäten, Netzwerkzugänge, Speicherplatz, IP-Adressen, Stromversorgung, technische Betreuung oder sonstige IT-Leistungen zur Verfügung.
3.3 Prime Datacenter schuldet nur die ausdrücklich vereinbarte Leistung. Nicht vereinbart sind insbesondere individuelle Programmierleistungen, Datenmigrationen, Softwarepflege, Sicherheitsprüfungen, Systemadministration, Wiederherstellung von Kundendaten, Notfalleinsätze oder Beratungsleistungen, sofern diese nicht gesondert beauftragt wurden.
3.4 Technische Änderungen bleiben zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere bei Änderungen an Hardware, Netzwerkarchitektur, Sicherheitskonzepten, IP-Zuweisungen, Rechenzentrumsstandorten innerhalb der vereinbarten Region oder eingesetzter Systemsoftware.
3.5 Prime Datacenter ist berechtigt, Leistungen durch eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder geeignete Dritte zu erbringen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
3.6 Soweit Prime Datacenter kostenlose Zusatzleistungen bereitstellt, können diese jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil der vergütungspflichtigen Hauptleistung sind.
4. Verfügbarkeit und Wartung
4.1 Prime Datacenter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit seiner Infrastruktur. Eine konkrete Verfügbarkeitsgarantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich in einem Service Level Agreement oder einer Leistungsbeschreibung vereinbart wurde.
4.2 Zeiten geplanter Wartung, notwendiger Sicherheitsmaßnahmen, Updates, technischer Umstellungen oder dringender Eingriffe zur Gefahrenabwehr gelten nicht als Ausfallzeiten, sofern sie angemessen durchgeführt werden.
4.3 Prime Datacenter wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit so durchführen, dass Beeinträchtigungen für den Kunden gering bleiben. Bei dringenden Sicherheits- oder Stabilitätsmaßnahmen kann eine vorherige Ankündigung entfallen.
4.4 Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Prime Datacenter liegen, insbesondere Störungen des Internets, Angriffe Dritter, höhere Gewalt, Ausfälle externer Dienstleister, Fehler in Kundensystemen oder fehlerhafte Konfigurationen des Kunden, gelten nicht als von Prime Datacenter verursachte Ausfälle.
5. Colocation und Kundenequipment
5.1 Bei Colocation- oder Serverhousing-Leistungen stellt Prime Datacenter dem Kunden Stellfläche, Stromversorgung, Netzwerkanschluss und die vereinbarte Rechenzentrumsumgebung zur Verfügung.
5.2 Der Kunde bleibt Eigentümer des von ihm eingebrachten Equipments. Er ist für dessen Beschaffung, Versicherung, Eignung, Wartung, Lizenzierung und rechtmäßigen Betrieb verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3 Der Kunde darf nur Equipment einbringen, das den technischen, brandschutzrechtlichen und betrieblichen Anforderungen von Prime Datacenter entspricht. Prime Datacenter kann die Inbetriebnahme ungeeigneter oder unsicherer Geräte verweigern.
5.4 Der Zutritt zu Rechenzentrumsflächen erfolgt ausschließlich nach den Sicherheits- und Zutrittsregeln von Prime Datacenter. Der Kunde hat sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zutritt beantragen oder erhalten.
5.5 Prime Datacenter ist berechtigt, Kundenequipment vorübergehend vom Netz oder von der Stromversorgung zu trennen, wenn hiervon Gefahren für Personen, Infrastruktur, andere Kunden, Netzwerksicherheit oder den ordnungsgemäßen Betrieb ausgehen.
5.6 Nach Vertragsende hat der Kunde sein Equipment unverzüglich abzuholen. Erfolgt keine Abholung innerhalb einer angemessenen Frist, kann Prime Datacenter eine Lagergebühr berechnen. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Dedicated Server, VPS, Cloud und Hosting
6.1 Bei Dedicated Servern, VPS-, Cloud- oder Hosting-Produkten erhält der Kunde die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an der bereitgestellten technischen Umgebung.
6.2 Soweit der Kunde Administrationsrechte erhält, ist er allein für Konfiguration, Betrieb, Sicherheit, Updates, Benutzerverwaltung, Passwörter, Inhalte, Applikationen und Daten verantwortlich.
6.3 Bei Managed-Leistungen übernimmt Prime Datacenter nur diejenigen Administrations-, Wartungs-, Monitoring- oder Supportleistungen, die ausdrücklich vereinbart wurden. Nicht vereinbarte Tätigkeiten können gesondert berechnet werden.
6.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte physische Hardware, eine bestimmte IP-Adresse, eine bestimmte Netzwerkroute oder eine bestimmte technische Plattform, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.5 Prime Datacenter kann IP-Adressen, technische Parameter oder Systemumgebungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aus Sicherheits-, Stabilitäts-, Verfügbarkeits- oder regulatorischen Gründen.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen sachgerecht, rechtmäßig und unter Beachtung dieser AGB, der Leistungsbeschreibung sowie aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
7.2 Der Kunde hat Zugangsdaten, Passwörter, Schlüssel, Zertifikate und sonstige Authentifizierungsmittel vertraulich zu behandeln und vor Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme so zu konfigurieren und zu betreiben, dass keine Gefährdung für die Infrastruktur von Prime Datacenter, andere Kunden, Dritte oder öffentliche Netze entsteht.
7.4 Der Kunde hat insbesondere zu unterlassen:
- den Versand von Spam, Phishing-Nachrichten oder unerlaubter Werbung,
- den Betrieb offener Mail-Relays, unsicherer Proxys oder missbrauchsanfälliger Dienste,
- Angriffe auf Netzwerke, Systeme oder Daten Dritter,
- Portscans, DDoS-Angriffe, Brute-Force-Attacken oder vergleichbare Handlungen,
- die Verbreitung von Schadsoftware,
- die Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte,
- Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Rechten Dritter,
- die Nutzung der Dienste für betrügerische, strafbare oder sicherheitsgefährdende Zwecke.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Sicherheitslücken, Missbrauchsfälle, unbefugte Zugriffe oder Störungen unverzüglich an Prime Datacenter zu melden.
7.6 Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die über seine Zugänge, Systeme, Server, Accounts oder beauftragten Leistungen vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.
8. Inhalte und Verantwortlichkeit
8.1 Prime Datacenter ist nicht verpflichtet, Kundendaten oder Kundeninhalte proaktiv zu überwachen.
8.2 Für Inhalte, Daten, Webseiten, Anwendungen, E-Mails, Datenbanken, Software und sonstige Informationen, die der Kunde über die Leistungen von Prime Datacenter speichert, verarbeitet, veröffentlicht oder übermittelt, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
8.3 Der Kunde stellt Prime Datacenter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen, einer Verletzung dieser AGB oder einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
8.4 Erhält Prime Datacenter Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, Sicherheitsvorfällen oder missbräuchlicher Nutzung, ist Prime Datacenter berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere Hinweise an den Kunden, Sperrung einzelner Dienste, Einschränkung des Netzwerkverkehrs, temporäre Abschaltung, Entfernung von Inhalten, Kündigung des Vertrags oder Meldung an zuständige Stellen, soweit dies rechtlich erforderlich oder zulässig ist.
9. Backups und Datensicherung
9.1 Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern kein gesonderter Backup-Service vereinbart wurde.
9.2 Backups sollten technisch und räumlich getrennt von den produktiven Systemen aufbewahrt werden.
9.3 Auch wenn Prime Datacenter Backup-Leistungen anbietet, bleibt der Kunde verpflichtet, die Vollständigkeit, Wiederherstellbarkeit und Eignung der Sicherungen regelmäßig zu prüfen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Verantwortung vereinbart wurde.
9.4 Vor Änderungen an Systemen, Software, Konfigurationen, Datenbanken oder Inhalten hat der Kunde eine vollständige Sicherung zu erstellen.
9.5 Bei Datenverlust ist der Kunde verpflichtet, an der Wiederherstellung mitzuwirken und erforderliche Daten, Zugangsinformationen oder Sicherungen bereitzustellen.
10. Support
10.1 Prime Datacenter erbringt Supportleistungen in dem Umfang, der im jeweiligen Vertrag, Tarif oder Angebot vereinbart wurde.
10.2 Support umfasst grundsätzlich nur die von Prime Datacenter bereitgestellte Infrastruktur und die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht umfasst sind insbesondere kundeneigene Software, Drittanbieteranwendungen, individuelle Programmierungen, Konfigurationsfehler des Kunden, SEO-, Marketing-, Design- oder Entwicklungsleistungen.
10.3 Erweiterter Support, Notfalleinsätze, individuelle Administration, Analyse von Fremdsystemen oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können gesondert nach Aufwand berechnet werden.
10.4 Der Kunde hat Supportanfragen so zu stellen, dass Prime Datacenter den Sachverhalt nachvollziehen kann. Dazu gehören insbesondere Fehlerbeschreibung, Zeitpunkt, betroffene Systeme, relevante Logdateien, Zugangsinformationen und bereits vorgenommene Änderungen.
11. Preise, Abrechnung und Zahlung
11.1 Es gelten die im Angebot, Vertrag, Tarif oder in der jeweils gültigen Preisliste vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
11.2 Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, jährlich oder nach Aufwand.
11.3 Wiederkehrende Entgelte sind im Voraus fällig, sofern nicht anders vereinbart. Verbrauchsabhängige Leistungen können nachträglich abgerechnet werden.
11.4 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch bereitgestellt oder per E-Mail versendet.
11.5 Der Kunde ist verpflichtet, für eine fristgerechte Zahlung zu sorgen. Rücklastschriftgebühren, Zahlungsdienstleistergebühren oder sonstige Kosten, die durch fehlgeschlagene Zahlungen entstehen und vom Kunden zu vertreten sind, können dem Kunden berechnet werden.
11.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Prime Datacenter berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
11.7 Bei erheblichem Zahlungsverzug ist Prime Datacenter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, Leistungen vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperrung bestehen.
11.8 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Tarif oder Vertrag.
12.2 Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
12.3 Bei vereinbarter Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um den vereinbarten Verlängerungszeitraum, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
12.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.5 Ein wichtiger Grund für Prime Datacenter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
- mit Zahlungen erheblich in Verzug gerät,
- die Dienste rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt,
- die Sicherheit oder Stabilität der Infrastruktur gefährdet,
- gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
- falsche oder unvollständige Angaben macht,
- erforderliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt,
- wiederholt gegen Nutzungsrichtlinien oder technische Vorgaben verstößt.
12.6 Kündigungen bedürfen der Textform, soweit nicht vertraglich eine strengere Form vereinbart wurde.
13. Sperrung von Leistungen
13.1 Prime Datacenter ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn dies aus sachlichem Grund erforderlich ist.
13.2 Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug,
- Sicherheitsvorfällen,
- Missbrauchsverdacht,
- rechtswidrigen Inhalten,
- Angriffen auf Dritte,
- Gefährdung der Infrastruktur,
- behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen,
- Verstößen gegen diese AGB.
13.3 Prime Datacenter wird die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und, soweit möglich und zumutbar, vor einer Sperrung informieren. Bei Gefahr im Verzug kann eine Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
13.4 Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht, soweit der Grund für die Sperrung aus seinem Verantwortungsbereich stammt.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
14.1 Prime Datacenter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
14.2 Soweit Prime Datacenter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
14.3 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Auswahl der eingesetzten Dienste, die Informationspflichten gegenüber Betroffenen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verantwortlich, soweit er Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze ist.
14.4 Der Kunde ist verpflichtet, Prime Datacenter alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine datenschutzkonforme Leistungserbringung erforderlich sind.
14.5 Prime Datacenter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten. Absolute Sicherheit kann bei internetbasierten Diensten jedoch nicht garantiert werden.
15. Rechte Dritter, Lizenzen und Software
15.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Nutzungsberechtigungen für von ihm eingesetzte Software, Inhalte, Datenbanken, Skripte, Anwendungen und sonstige Materialien verfügt.
15.2 Soweit Prime Datacenter Software, Lizenzen oder Drittanbieterleistungen bereitstellt, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers oder Anbieters.
15.3 Der Kunde darf bereitgestellte Software oder Systeme nur im vertraglich erlaubten Umfang nutzen. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich gestattet ist.
16. Nutzung durch Dritte und Reseller
16.1 Der Kunde darf die Leistungen Dritten nur überlassen oder weiterverkaufen, wenn dies vertraglich erlaubt ist oder sich aus dem gebuchten Produkt ergibt.
16.2 Auch bei Nutzung durch Dritte bleibt der Kunde alleiniger Vertragspartner von Prime Datacenter.
16.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass Dritte sämtliche vertraglichen, gesetzlichen und technischen Vorgaben einhalten.
16.4 Verstöße Dritter werden dem Kunden zugerechnet, soweit der Kunde diese Nutzung ermöglicht hat oder seine Prüf-, Auswahl-, Informations- oder Kontrollpflichten verletzt hat.
17. Domains
17.1 Soweit Prime Datacenter Domainleistungen anbietet, vermittelt Prime Datacenter die Registrierung von Domains bei der jeweils zuständigen Vergabestelle oder einem Registrar.
17.2 Prime Datacenter schuldet nicht die erfolgreiche Registrierung einer bestimmten Domain, sofern diese von der Vergabestelle abgelehnt wird, bereits vergeben ist oder aus sonstigen Gründen nicht registriert werden kann.
17.3 Für Domains gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle und des jeweiligen Registrars.
17.4 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Domainregistrierung und -nutzung selbst verantwortlich.
18. E-Mail-Dienste
18.1 Soweit Prime Datacenter E-Mail-Dienste bereitstellt, ist der Kunde verpflichtet, diese rechtmäßig und sicher zu nutzen.
18.2 Der Versand unerwünschter Massen-E-Mails, Spam, Phishing, Schadsoftware oder irreführender Nachrichten ist untersagt.
18.3 Prime Datacenter kann bei Missbrauch oder Missbrauchsverdacht einzelne Postfächer, Versandfunktionen, IP-Adressen oder Dienste einschränken oder sperren.
18.4 Der Kunde ist für die Einrichtung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere sichere Passwörter, SPF, DKIM, DMARC, Virenschutz und Zugriffskontrollen, verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich von Prime Datacenter übernommen wurden.
19. Haftung
19.1 Prime Datacenter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
19.2 Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Prime Datacenter nach den gesetzlichen Vorschriften.
19.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Prime Datacenter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
19.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
19.5 Prime Datacenter haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Bedienung, unsichere Passwörter, mangelnde Updates, unzureichende Backups, fehlerhafte Kundensoftware, rechtswidrige Inhalte, Angriffe Dritter oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden entstehen.
19.6 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
20. Gewährleistung
20.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
20.2 Der Kunde hat Störungen oder Mängel unverzüglich und nachvollziehbar zu melden.
20.3 Prime Datacenter ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung, Ersatzleistung, technische Umstellung oder sonstige geeignete Maßnahmen zu beheben.
20.4 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Kunden, Dritte, externe Netze, höhere Gewalt, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Software, mangelnde Mitwirkung oder nicht vereinbarte Systemvoraussetzungen verursacht wurde.
21. Höhere Gewalt
21.1 Prime Datacenter haftet nicht für Leistungsausfälle oder Verzögerungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind.
21.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle außerhalb des Verantwortungsbereichs von Prime Datacenter, Krieg, Terror, Sabotage, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Ausfälle externer Dienstleister sowie großflächige Cyberangriffe.
21.3 Die Vertragspflichten ruhen für die Dauer der Behinderung, soweit die Leistungserbringung dadurch unmöglich oder unzumutbar ist.
22. Exportkontrolle und Sanktionen
22.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren exportkontrollrechtlichen, sanktionsrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
22.2 Der Kunde darf die Leistungen nicht für Zwecke nutzen, die gegen Sanktionen, Embargos oder sonstige handelsrechtliche Beschränkungen verstoßen.
22.3 Prime Datacenter ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, auszusetzen oder zu kündigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen exportkontroll- oder sanktionsrechtliche Vorschriften bestehen.
23. Änderungen der AGB und Leistungen
23.1 Prime Datacenter kann diese AGB ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
23.2 Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage, technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Änderungen des Leistungsangebots oder Anpassungen betrieblicher Abläufe.
23.3 Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern Prime Datacenter den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen hat.
23.4 Widerspricht der Kunde fristgerecht, können beide Parteien den betroffenen Vertrag ordentlich kündigen, sofern eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.
24. Vertragsübertragung
24.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Prime Datacenter auf Dritte übertragen.
24.2 Prime Datacenter darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
25. Widerrufsrecht für Verbraucher
25.1 Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.
25.2 Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn Prime Datacenter mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass Prime Datacenter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
25.3 Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
26. Schlussbestimmungen
26.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
26.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Prime Datacenter.
26.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Prime Datacenter, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
26.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
26.5 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.